Selbst wenn du bei der kurzfristigen Beschäftigung nicht mehr als 450€ verdienst, kann es sein, dass du Steuern zahlst.
Dabei unterscheiden wir in zwei Fällen:
- Hast du neben uns einen weiteren, anderen Hauptarbeitgeber, wirst du bei uns über die Steuerklasse VI abgerechnet und zahlst in jedem Fall Lohnsteuer.
- Sind wir dein Hauptarbeitgeber, wirst du bei uns über die Steuerklassen I-V abgerechnet und zahlst in der Regel auch Lohnsteuer (je nachdem wie viel du verdienst).
Good to know:
Es gibt einen Steuerfreibetrag, der 2019 9.168 EUR betrug und für 2020 auf 9.408 EUR festgesetzt wurde.
Wenn Du also aufs Jahr hochgerechnet unter diesem Betrag bleibst, erhältst du die vom Staat einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung im Folgejahr zurück.
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